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Erneuerung EMR-Qualitätslabel

Per Ende Mai 2018 wurde mein EMR-Qualitätslabel erneuert. Die vom EMR eingeforderten 20 Weiterbildungslektionen konnte ich mit 96 belegten Einheiten im letzten Jahr locker belegen! Am Ball bleiben, Gelerntes vertiefen und Neues erlernen – darauf werde ich auch in den nächsten Monaten meinen Fokus setzen. Als Therapeutin der Erfahrungsmedizin erfülle ich somit die EMR-Qualitätskriterien und belege mit diesem Gütesiegel die Qualität meiner Ausbildung und der therapeutischen Tätigkeit.

Für Sie bedeutet die Erneuerung des Qualitätslabels, dass Sie die Massage-Behandlung weiterhin über Ihre Krankenkasse abrechnen können, sofern Sie über eine entsprechende Zusatzversicherung verfügen und Ihr Krankenversicherer diese Leistungen übernimmt. Jeder Versicherer entscheidet selbst, ob und in welchem Umfang er Vergütungen leistet. Ich empfehle Ihnen daher grundsätzlich, vor Behandlungsbeginn immer eine Kostengutsprache des Versicherers einzuholen.

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